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Beförderungsbedingungen:

• Kinder unter 12 Jahren und einer Körpergröße unter 1,30 m sowie Personen über 70 Jahren dürfen in der Regel nicht befördert werden. Im Einzelfall kann darüber der verantwortliche Pilot entscheiden.

• Minderjährige dürfen wir nur mit Einwilligung und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten befördern. Dieser Fahrschein ist von dem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen.

• Sollten Sie erst kürzlich operiert worden oder schwanger sein, so müssen Sie Ihre Ballonfahrt auf einen späteren Zeitpunkt verschieben.

     
 

• Ihrer Sicherheit ist der größte mögliche Stellenwert eingeräumt, trotzdem lässt sich der Ballon in einigen Situationen nicht so weich landen, wie es wünschenswert wäre.

• Personen, die aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Verfassung nicht den besonderen Anforderung gewachsen sind, müssen wir von der Mitfahrt ausschließen. Dies gilt insbesondere für Personen, die unter Einfluss von Alkohol oder Medikamenten stehen, die ihre Konstitution beeinträchtigen.

• Bitte beachten Sie, dass der Genuss von Alkohol nicht nur vor, sondern auch während der Ballonfahrt untersagt ist. Nach der Landung werden wir Gelegenheit haben, das Erlebte gebührend zu feiern!

• Körperliche Einschränkungen und gesundheitliche Probleme müssen spätestens vor Fahrtantritt dem Piloten bekannt gegeben werden.

• Ihre Kleidung sollte sportlich sein und auch in den Sommermonaten Arme und Beine vollständig bedecken. Unbedingt erforderlich sind flache, feste Schuhe. Bei unsachgemäßer Kleidung muss der Pilot Sie von der Fahrt ausschließen.

• Sie dürfen aus der Luft fotografieren und filmen. Beachten Sie bitte jedoch, dass optische Geräte (Kameras, Ferngläser, Brillen u.s.w.) an Bord eines Ballons nicht versicherbar und Sie selbst für die sichere Verwahrung während der Fahrt verantwortlich sind.

• Die Mitnahme von Kommunikationsgeräten (Telefone, Funkgeräte u.a.) ist aus rechtlichen Gründen nicht gestattet.

• Das Rauchen ist weder im Ballonfahrzeug und Anhänger, noch im Ballonkorb erlaubt. Ebenfalls besteht Rauchverbot im Umkreis von 100 m um die genannten Gerätschaften sowie um die Ballonhülle.

• Weisen Sie bitte auch Ihre zuschauenden Begleiter auf das Rauchverbot hin!

• Der Pilot kann Sie aktiv beim Auf- und Abrüsten des Ballons beteiligen.

 
 

• Während der Fahrt dürfen keine Gegenstände über Bord geworfen werden.

• Berühren Sie bitte keine technischen Einrichtungen des Ballons, halten Sie sich weder an Leinen noch Schläuchen fest.

• Allen Anweisungen des Piloten muss in beiderseitigem Interesse Folge geleistet werden. Dies gilt insbesondere für die Anweisungen während der Landung des Ballons.

Verhalten während der Landung:

• Bitte setzen Sie vor der Landung ihre Brille ab, stellen sie das Fotografieren und Filmen ein und bringen Sie Ihre persönlichen Dinge so in sichere Verwahrung, dass auch andere Passagiere nicht gefährdet werden.

• Halten Sie sich bei der Landung an den im Ballonkorb eigens dafür angebrachten Haltegriffen (und nicht etwa am Korbrand) mit beiden Händen gut fest und gehen Sie mit geschlossenen Füßen und Knien leicht in die Hocke.

• Verlassen Sie den Ballonkorb nach erfolgter Landung erst, nachdem Sie von dem Piloten dazu aufgefordert worden sind!

• Sollten wir auf einem Feld landen müssen, so bleiben Sie bitte in unmittelbarer Nähe des Korbes und beachten Sie die Anweisungen des Piloten und seiner Crew um einen Schaden so gering wie möglich zu halten.

• Schadensfälle und Verletzungen müssen dem Piloten / Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitgeteilt werden.

• Informieren Sie bitte auch die Zuschauer, die Sie begleiten über das bestehende Rauchverbot und darüber, dass nur das Verfolgerfahrzeug sich dem Ballon während und nach der Landung auf offenem Gelände unmittelbar nähern darf. Begleitfahrzeuge und Zuschauer dürfen befestigte Wege nicht verlassen!

Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne Ihr Pilot und seine Crew.